
Ausnahmen zu Artenschutzbestimmungen: Veröffentlichung eines Leitfadens
Das französische Umweltministerium (MEDDE) hat Ende März einen Leitfaden zu Ausnahmen in Bezug auf die Bestimmungen zu geschützten Arten (auf Französisch) veröffentlicht, der unmittelbar Anwendung findet. Dieser Leitfaden, den das DFBEE ins Deutsche übersetzen lassen wird, richtet sich an die Prüfbehörden von Windenergieprojekten und hat in erster Linie zum Ziel, das Prüfvorgehen der Regionaldirektionen Umwelt, Raumordnung und Wohnungswesen (DREAL) zu vereinheitlichen, wenn es um die Anwendung der Bestimmungen zu geschützten Arten geht. Er legt unter anderem fest, wann ein Antrag auf Ausnahme in Bezug auf artenschutzrechtliche Verbote bei der genehmigungsrechtlichen Prüfung eines Windparkvorhabens gestellt werden muss. Der Leitfaden enthält zudem im Anhang eine Liste mit Maßnahmen zur Vermeidung, Reduktion und Kompensation der Auswirkungen von Windparks auf Avifauna und Fledermäuse sowie Instrumente und Mittel, die Projektentwickler bei der Erstellung der Gutachten zu Umweltbelangen anwenden sollten.