
Auflagen der Flugsicherung für den Bau von WEA erneut für überzogen befunden
Ein neues Gutachten, das von der Technischen Universität Berlin erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Sicherheitsauflagen der Deutschen Flugsicherung (DFS) für Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe von Funkfeuern unzulässig sind. Das vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene und Anfang Juni unter dem Titel „Flugsicherheitsanalyse der Wechselwirkungen von Windenergieanlagen und Funknavigationshilfen DVOR/VOR der Deutschen Flugsicherung“ veröffentlichte Gutachten legt dar, dass anstelle der derzeit geltenden Schutzzone von 15 km eine Distanz von 3 km ausreichend sei. Grundsätzlich gehe von WEA außerhalb eines 3-km-Schutzradius keine nachweisbare Störwirkung auf die UKW-Drehfunkfeuer aus, heißt es in dem Gutachten. Die Analyse bezieht auch die konkreten Messergebnisse aus einem erst kürzlich veröffentlichten Gutachten im Umkreis der Flugsicherungsanlage Michaelsdorf ein und kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass die derzeit verwendeten Berechnungsmethoden der DFS und weiterer Gutachter nicht der Realität entsprechen. Der Energiewendeminister Robert Habeck von Schleswig-Holstein möchte das Gutachten nun den zuständigen Stellen beim Bund zur Verfügung stellen und fordert, das restriktive Vorgehen der Flugsicherung bei der Genehmigung von WEA grundlegend zu überprüfen. Er hoffe auf eine zügige Neubewertung des bisherigen Vorgehens, zumal in Ostholstein 160 Anlagen mit Investitionskosten von rund einer Milliarde Euro von dem Genehmigungsverbot wie auch das Repowering von Altanlagen betroffen seien.