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Was bringen Ausschreibungsmodelle für Erneuerbaren-Anlagen perspektivisch?

Gleich zwei kürzlich veröffentlichte Studien haben sich mit der Frage befasst, ob die Einführung von Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Anlagen in naher Zukunft, wie sie spätestens ab 2017 verpflichtend in der anstehenden EEG-Novelle vorgesehen sind, ein sinnvolles Instrument für einen zügigen und kostengünstigen Ausbau der erneuerbaren Energien darstellen kann. Ein im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) erstelltes Gutachten mit dem Titel „Bewertung von Ausschreibungsverfahren als Finanzierungsmodell für Anlagen erneuerbarer Energienutzung“ kommt zu dem Schluss, dass die theoretisch mit Ausschreibungen zu erzielende höhere Kosteneffizienz durch deutlich höhere Transaktions- und Finanzierungskosten in Frage gestellt werde und womöglich zu gegenteiligen Effekten führen könne. Insbesondere ausländische Erfahrungen (untersucht wurden auch die PV-Ausschreibungen in Frankreich) hätten gezeigt, dass Ausschreibungen nicht zwingend zu verlässlichen Zubaumengen führen müssten. Zielerreichung und Akteursvielfalt seien die beiden Kriterien, die in den bisherigen Betrachtungen nicht hinreichend beachtet worden seien, heißt es in der Analyse. So würden nicht zuletzt insbesondere für größere Unternehmen Vorteile entstehen.

In einem von Agora Energiewende beim Fraunhofer-Institut ISI, Consentec und der TU Wien in Auftrag gegebenen Hintergrundpapier zu „Ausschreibungen für Erneuerbare Energien: Welche Fragen sind zu prüfen?“ kommen die Autoren der Analyse zu dem Schluss, dass der derzeitige Kenntnisstand es nicht erlaube, abschließend zu bewerten, ob Ausschreibungen tatsächlich für alle Technologien der erneuerbaren Energien kosteneffizient und zielführend seien. So sei beispielsweise nicht klar, ob der Wettbewerb bei Ausschreibungen in der Praxis tatsächlich funktioniere und es eine ausreichende Zahl an Bietern und geeignete Zugangsbedingungen auch für kleinere Anbieter geben könne. Neben den derzeit geplanten Pilotausschreibungen im Bereich von PV-Freiflächenanlagen solle man, so wird in dem Papier weiter empfohlen, ebenfalls Pilotprojekte im Bereich Onshore-Windkraft durchführen, um die bis 2016 dringend benötigten Erfahrungen zu sammeln. Außerdem führten Ausschreibungsverfahren bei den Projektentwicklern zu zusätzlichen Risiken, die die Kosten unter dem Strich deutlich erhöhen könnten. Wie auch in dem Gutachten des IZES wird auf die Erfahrungen im Ausland (auch die in Frankreich) und die zuweilen beträchtliche Anzahl an nicht realisierten Projekten verwiesen.

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