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Verordnung zu gemeinsamen Ausschreibungen von Wind und PV

Am 11. April 2017 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der Verordnung der gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik in den Jahren 2018 bis 2020 eröffnet. Am 24. April 2017 endete die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel dazu hat das BMWi am 21. April die Eckpunkte des Verordnungsentwurfs zu gemeinsamen Ausschreibungen veröffentlich.
Laut dem BMWi liegt das Ziel der gemeinsamen Ausschreibungen darin, die Funktionsweise und die Wirkungen von technologieübergreifenden Ausschreibungen zu erproben und die Ergebnisse zu evaluieren anhand von der
EU-Kommission empfohlenen Rechtslinien. Die Verordnung sieht vor, dass die gemeinsamen Ausschreibungen jährlich 400 MW betreffen und von 2018 bis 2020 stattfinden sollen – mit zwei Gebotsterminen pro Jahr mit jeweils 200 MW.
Für diese Ausschreibungen sieht das BMWi vor, dass die im Rahmen der klassischen Windausschreibungen entwickelten Regelungen, wie das Referenzertragsmodell oder die Bürgerenergiegesellschaften, nicht angewendet werden können. Allerdings wird eine sogenannte Verteilernetzkomponente als neues Instrument eingeführt. So wie das Netzausbaugebiet muss sie dazu beitragen, dass die Netz- und Systemintegrationskosten in den gemeinsamen Ausschreibungen berücksichtigt werden. Deswegen werden für Strom, gewonnen aus Windenergieanlagen an Land, regional differenzierte Höchstwerte in den Jahren 2019 und 2020 eingeführt. In Anlage 3 des Verordnungsentwurfs werden 19 Landkreise in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als „Regionen mit besonderem Flächenpotenzial“ identifiziert.

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