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Veröffentlichung der Verordnungen zur Einführung der Direktvermarktung mit Marktprämie in Frankreich

Mit der Veröffentlichung von zwei Verordnungen am 27. und 28. Mai 2016 wurde ein neuer Fördermechanismus für die erneuerbaren Energien in Frankreich eingeführt: die Direktvermarktung mit Marktprämie. Das DFBEW hat die Eckpunkte der beiden Texte in einem Memo zusammengefasst.

Die Einführung dieser Reform wurde bereits im August 2015 in Artikel 104 des Gesetzes für die Energiewende und grünes Wachstum (Loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte, auf Französisch) festgesetzt. Bisher fehlten jedoch noch die konkreten Umsetzungsmodalitäten. In Übereinstimmung mit den Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen der Europäischen Kommission vom 28. Juni 2014 sieht dieses Vergütungsmodell vor, die Einnahmen aus der Direktvermarktung des Stroms an der Börse mit einer gleitenden Marktprämie auszuschütten. Die Verordnung Nr. 2016-682 vom 27. Mai 2016 (auf Französisch) legt die konkreten Umsetzungsmodalitäten der Direktvermarktung mit Marktprämie fest, deren Ausgestaltung dem deutschen Modell ähnelt.

Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen den beiden Modellen. Zum Beispiel wird im französischen Modell bei negativen Spotmarktpreisen keine Marktprämie ausgezahlt. Technologiespezifische Erlasse befinden sich derzeit in der Ausarbeitung und sollen wichtige Faktoren wie zum Beispiel die Höhe der Managementprämie oder des für die Berechnung der Marktprämie anzuwendenden  Referenzwerts definieren. Für diejenigen Technologien, die künftig durch Ausschreibungen vergütet werden, wozu Biomasse- oder Photovoltaikanlagen über 100 kWp zählen, sollen die Anwendungsmodalitäten der Direktvermarktung direkt im Lastenheft der Ausschreibung definiert werden.

Die Verordnung Nr. 2016-691 vom 28. Mai 2016 (auf Französisch) enthält die Liste der mit einer gleitenden Marktprämie vergütungsfähigen bzw. –pflichtigen Anlagen. Neu installierte  Windenergieanlagen sind nicht dazu verpflichtet, da der aktuelle Windenergietariferlass vom 17. Juni 2014 von der Europäischen Kommission als EU-rechtskonform genehmigt wurde und für zehn Jahre gültig ist.

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