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Verabschiedung des Osterpakets

Das im April angekündigte Osterpaket wurde Anfang Juli im Bundestag verabschiedet und im Anschluss am 8. Juli durch den Bundesrat gebilligt (Quelle). Das Paket umfasst die Änderung verschiedener Gesetze, die relevant für die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien sind, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Außerdem wurde ein Gesetz zu Windenergie an Land geschaffen. Die erste Änderung, die bereits Anfang Juli in Kraft getreten ist, ist die Abschaffung der EEG-Umlage als Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung. Darüber hinaus soll u.a. bis 2030 mind. 80 % des Bruttostroms aus erneuerbaren Energie gewonnen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden ebenfalls die Ausschreibungsmengen von Wind- und Solarenergie bis 2028/29 angehoben. Für Windenergieanlagen an Land wurden im neugeschaffenen Gesetz verbindliche Flächenziele festgegelegt, die schrittweise bis 2032 erreicht werden müssen.

 

Lesen Sie diesen und weitere Artikel in unserer Newsletter-Ausgabe September 2022.

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