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Verabschiedung des Gesetzes zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Abgeordneten der Nationalversammlung haben am 21. November den Gesetzentwurf über die Umsetzung des Prinzips der Öffentlichkeitsbeteiligung (auf Französisch) angenommen. Der Text wird nun vom Vermittlungsausschuss beraten und soll vor Ende des Jahres veröffentlicht werden. Wie bei der Umweltkonferenz im September angekündigt, wurde über einen Änderungsantrag der Regierung der neue „Nationalrat für die grüne Wende“ (Conseil National de la Transition Ecologique) geschaffen. Die Nationalversammlung hat unter anderem eine Änderung des Textes
herbeigeführt, die vorsieht, dass dieser Rat für alle energierelevanten Gesetzestexte angehört werden muss. Der Rat soll nicht nur über alle Maßnahmen zur Umsetzung der jährlichen Umweltkonferenzen wachen, sondern auch zu Gesetzestexten, Strategiepapieren und nationalen Energieszenarien konsultiert werden. Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rates werden über Verordnungen bestimmt. Der ursprüngliche Artikel 1, Zeile 3, der vom Senat eingeführt wurde, ist nicht angenommen worden. Er sah vor, dass Betreiber einer als ICPE (umweltgefährdend) klassifizierten Produktionsanlage die Analysen und Studien zu ihrer Anlage veröffentlichen müssen.

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