
Übertragungsnetze: Bundesbedarfsplangesetz und Bericht zum EnLAG
Das Bundeskabinett hat kurz vor dem Jahreswechsel den Referentenentwurf zum Bundesbedarfsplangesetz verabschiedet. Grundlage für das Gesetz ist der Netzentwicklungsplan Strom 2012. Das Bundesbedarfsplangesetz soll „in Zukunft für die bestätigten Vorhaben des Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf (eines Vorhabens) gesetzlich regeln und eine Rechtswegverkürzung vorsehen. Zudem kann in dem Bundesbedarfsplangesetz vorgesehen werden, dass ein einzelnes Pilotprojekt als Erdkabel errichtet wird“, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im Bericht zum Umsetzungsstand der Vorhaben des Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), den die Regierung dem deutschen Bundestag am 7. Dezember 2012 vorgelegt hat, wird dies ebenfalls betont.
Das EnLAG vom 21. August 2009 hat zum Ziel, den Ausbau der Höchstspannungsnetze zu beschleunigen, indem insbesondere die Planungs- und Genehmigungsverfahren für diejenigen Leitungsbauvorhaben gestrafft werden, die vom EnLAG als energiewirtschaftlich vordringlich eingestuft werden. Aus dem Bericht geht außerdem hervor, dass von den 1.834 km neu zu errichtenden Höchstspannungsleitungen im Sommer 2012 nur 214 km (knapp 12 %) fertig gestellt waren. Weniger als die Hälfte der gebauten Leitungen sind tatsächlich in Betrieb gegangen, so der Bericht weiter. 15 der insgesamt 24 EnLAG-Vorhaben seien bereits jetzt in einem voraussichtlichen Zeitverzug von einem bis fünf Jahren. Dennoch rechnen die Übertragungsnetzbetreiber nach wie vor damit, dass die Hälfte der Leitungsvorhaben bis 2016 fertig gestellt sein wird.