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Systemstabilitätsverordnung überarbeitet

Das Bundeskabinett hat kurz vor der Weihnachtspause eine Änderung der im Jahr 2012 in Kraft getretenen Systemstabilitätsverordnung beschlossen. Vorgesehen ist darin die Nachrüstung von Windenergie-, KWK-, Biomasse- und kleinen Wasserkraftanlagen, um die technische Sicherheit und die Systemstabilität bei der Stromversorgung zu verbessern. Damit soll das so genannte „49,5-Hertz-Problem“, also die drohende Abschaltung der Anlagen bei Unterfrequenz, behoben werden. Betroffen sind davon landesweit Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 27 GW, die nun nachgerüstet werden müssen.

Ursprünglich war die Verordnung 2012 verabschiedet worden, um dem so genannten „50,2-Hertz-Problem“ zu begegnen. Bis Ende 2014 mussten daher die Frequenzeinstellungen der PV-Anlagen nachgerüstet werden, so dass sie auch bei stärkeren Schwankungen im Netz und einem Unterschreiten der Frequenz auf unter 49,5 Hertz weiterhin Strom erzeugen. Die Verordnung wird in Kraft treten, sobald der Bundesrat, voraussichtlich Anfang Februar, seine Zustimmung erteilt haben wird. Weitere Informationen zur Systemstabilitätsverordnung können auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nachgelesen werden.

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