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Strukturhilfen für Kohleregionen: Bundeskabinett beschließt Eckpunkte

Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2019 die Eckpunkte eines Strukturstärkungsgesetzes für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen verabschiedet.

In ihrem Abschlussbericht vom Januar dieses Jahres empfiehlt die Kohlekommission Unterstützung für die deutschen Kohleregionen in Höhe von 40 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren. Basierend auf diesen Vorschlägen hat das Bundeskabinett die vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Eckpunkte für ein Strukturstärkungsgesetz beschlossen. Zusätzlich hatte sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit den Kohleländern auf ein Sofortprogramm in Höhe von 240 Millionen Euro geeinigt, das größtenteils vom Bund getragen wird.

Auf Nordrhein-Westfalen mit dem Rheinischen Revier sollen demnach 37 % der Fördergelder entfallen, 25,8 % sind für die Region Lausitz in Brandenburg vorgesehen, Sachsen soll 25,2 % und Sachsen-Anhalt 12 % der Gelder erhalten. Knapp zwei Drittel der Gelder sollen projektgebunden sein und in Investitionen in die überregionale Infrastruktur fließen. Zudem sollen in den Regionen verstärkt Forschungsinstitute und neue Bundesbehörden angesiedelt werden. Die Regierung plant, die Eckpunkte möglichst zeitnah in einem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ festzuhalten, das von Bundestag und Bundesrat angenommen werden muss.

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