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Strompreisbremse verabschiedet

Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben am 15. beziehungsweise 16. Dezember 2022 die Einführung verschiedener Energiepreisbremsen, darunter eine Strompreisbremse, beschlossen. Vor dem Hintergrund stark steigender Strompreise sollen Haushalte und Unternehmen entlastet werden. Dazu wird der Strompreis vorübergehend für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh auf 40 ct/kWh brutto begrenzt. Diese Deckelung betrifft insbesondere Haushalte und Kleingewerbe und gilt für 80 % des historischen, sprich meist des Vorjahres-Verbrauchs. Für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh gilt ein Preisdeckel von 13 ct/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 % des historischen Verbrauchs. Teile der Strompreisbremse sollen durch die Abschöpfung von Zufallserlösen finanziert werden. Nähere Informationen zur Erlösabschöpfung finden Sie in der ersten Ausgabe des neuen DFBEW-Formats Espresso (auf Französisch).

 

Lesen Sie diesen und weitere Artikel in unserer Newsletter-Ausgabe Februar 2023.

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