
Stromnetzentgeltverordnung novelliert
Das Bundeskabinett hat den Anfang Juli vom Bundesrat gebilligten Entwurf zur Novelle der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Mitte August beschlossen. Mit der Einführung eines gestaffelten besonderen Netzentgelts werden auch die energieintensiven Stromverbraucher wieder stärker an den Netzkosten beteiligt und die vollständige Netzentgeltbefreiung (bei einem Jahresverbrauch von 10 GWh und 7.000 Nutzungsstunden) wieder aufgehoben.
Bei einem Jahresverbrauch von mindestens 10 GWh und 7.000 Nutzungsstunden beträgt das Netzentgelt nunmehr mindestens 20 % des veröffentlichten Entgelts, bei mindestens 7.500 Nutzungsstunden mindestens 15 % und bei mindestens 8.000 Nutzungsstunden mindestens 10 %. Die Novellierung ist nicht zuletzt eine Reaktion auf die Urteile verschiedener Oberlandesgerichte und die Ankündigung der EU-Kommission im Frühjahr, ein Prüfverfahren gegen die Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen nach § 19 StromNEV einzuleiten. Neben den Regelungen zu besonderen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher enthält der beschlossene Entwurf Änderungen weiterer Verordnungen. Im Mittelpunkt steht dabei u.a. die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen in die Hochspannungsnetze (110kV-Netze). Die Betreiber von Hochspannungsnetzen im Verteilnetzbereich können nunmehr ebenfalls Investitionsmaßnahmen beantragen, die bisher nur für Betreiber von Übertragungsnetzen offen standen (s. Hintergrundinformation des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung).