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Stromkosten: Industrie-Ausnahmen sollen überprüft werden

Nachdem die teilweise Befreiung von der EEG-Umlage und von Netzentgelten für energieintensive Unternehmen in den vergangenen Wochen für Diskussion gesorgt hatte, hat der Bundestag am 8. November mit einer Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes beschlossen, die Vergünstigungen bei der Ökosteuer für das produzierende Gewerbe um weitere 10 Jahre fortzuschreiben. Die rund 25.000 Unternehmen, die von dieser Regelung profitieren dürften, verpflichten sich im Gegenzug, jährlich 1,3 % Energie einzusparen. Durch die Entlastung der Industrie bei der auf Strom und fossile Brennstoffe erhobenen Steuer entgehen dem Bund Berechnungen zufolge jährlich 2,3 Milliarden Euro. Bundesumweltminister Peter Altmaier kündigte indessen an, die Ausnahmen in allen Branchen überprüfen zu wollen. Eine entsprechende Auswertung soll im Frühjahr vorliegen und Maßnahmen nach sich ziehen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte jüngst Zweifel daran geäußert, dass die Befreiungen für die Unternehmen in allen Fällen gerechtfertigt sind. Zuletzt hatte für Unmut gesorgt, dass unter den rund 3.000 Unternehmen, die einen Antrag auf Netzentgelt-Befreiung gestellt haben, auch Dienstleistungsunternehmen oder Versicherungen sind.
Aus einem Vermerk der EU-Generaldirektion Wettbewerb an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) soll zudem hervorgehen, dass die EU-Kommission plant, ein formelles Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen unerlaubter Subventionen im Zusammenhang mit der Netzentgeltbefreiung zu eröffnen.

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