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Senat verabschiedet Entwurf des Energiewendegesetzes

Der Entwurf zum französischen Energiewendegesetz (projet de loi relatif à la transition énergétique pour la croissance verte - PLTE, auf Französisch) nimmt konkretere Formen an. Nachdem der Text bis zum 28. Januar in den Fachausschüssen des Senats behandelt wurde, hat er anschließend vom 10. bis 19. Februar das Plenum des Senats durchlaufen. Im Anschluss an die Verabschiedung (auf Französisch) der geänderten Fassung des Gesetzentwurfs durch den Senat am 3. März bleiben weiterhin bestimmte Punkte zwischen der französischen Nationalversammlung und dem Senat umstritten. Die französische Regierung hat daher den Vermittlungsausschuss (Commission Mixte Paritaire - CMP), der sich aus sieben Abgeordneten der Nationalversammlung und sieben Senatoren zusammensetzt, zur Schlichtung angerufen. Er soll nach aktuellen Planungen am 10. März tagen.

Falls der Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt, werden erneute Lesungen des Textes in den beiden Parlamentskammern anberaumt. Falls der Vermittlungsausschuss jedoch zu einem Kompromiss über den Gesetzentwurf gelangt, wird es sich um die letzte Etappe vor der endgültigen Verabschiedung durch das Parlament handeln.Einerseits hat der Senat zahlreiche Bestimmungen des Gesetzentwurfs befürwortet und ergänzt. Hierbei sei insbesondere die Einführung einer Marktprämie ab 2016, die im Rahmen der Direktvermarktung den Marktpreis aufstockt, genannt. Die Direktvermarktung soll für große Anlagen und reife Technologien obligatorisch werden, während für die anderen Erneuerbare-Energien-Projekte eine Experimentierphase vorgesehen ist.Andererseits hat der Senat eine große Anzahl an Änderungen in Hauptbereichen des Ursprungstextes vorgenommen. Die wichtigsten übergreifend geltenden Änderungen sind folgende, wovon vor allem der erste Punkt von der Vereinigung der Energiewendeakteure (collectif des acteurs en transition énergétique), die Vereine, Unternehmen und Gebietskörperschaften umfasst, stark kritisiert und als ein schlechter Kompromiss verurteilt wurde:

· Die von der Regierung eingebrachten Änderungsanträge, die darauf abzielten, das Zwischenziel einer 20-prozentigen Verringerung des Endenergieverbrauchs von heute bis 2030 wiedereinzuführen und das Ziel der Absenkung des Atomstromanteils im Strommix auf 50 % bis 2025 wiederherzustellen, wurden abgelehnt. Der Senat hat zwar das Ziel, den Anteil der Atomenergie in der Stromerzeugung auf 50 % zu reduzieren aufrecht erhalten, aber ohne für die Erreichung dieses Ziels ein Datum festzulegen. Zudem hat er die Deckelung der installierten Leistung des französischen Atomkraftwerkparks von zuvor 63,2 GW auf 64,85 GW angehoben.

· Der Änderungsantrag (auf Französisch) des Berichterstatters im Senat auf eine Festlegung der Liste der Anlagen, die die feste Einspeisevergütung in Anspruch nehmen können, durch einfache Verordnung wurde angenommen.

· Ein Änderungsantrag (auf Französisch), der die Frist für den Verteilnetzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Rahmen der regionalen Netzanschlusspläne für erneuerbare Energien (Schémas régionaux de raccordement des énergies renouvelables au réseau - S3REnR) auf maximal 18 Monate begrenzen würde, wurde ebenfalls angenommen. Diese Begrenzung der Netzanschlussdauer würde entweder auf verordnungsrechtlichem Weg oder im Rahmen des Dienstleistungsvertrages zwischen dem französischen Staat und dem französischen Verteilnetzbetreiber ERDF umgesetzt werden.

· Eine weitere Änderung (auf Französisch) sieht vor, dass Kommunen und Verbandsgemeinden die Möglichkeit eingeräumt würde, Anteile an Erneuerbaren-Projektgesellschaften in Form einer SA oder einer SAS über die Zustimmung der jeweils beschlussfassenden Organe zu übernehmen. Außerdem wurde ein Änderungsvorschlag (auf Französisch) angenommen, der die Projektgesellschaften von Erneuerbaren-Projekten verpflichten würde, den Gebietskörperschaften und Bürgern Anteile anzubieten.

· Durch einen neuen Änderungsantrag (auf Französisch) wurde bezüglich der Abweichung zwischen beim Antrag auf Einspeisevergütung angegebener Anlagennennleistung und der im Einspeisevergütungsvertrag festgehaltenen installierten Leistung eine Flexibilität von +/- 10 % eingeführt. Diese würde ebenfalls für die künftige Marktprämie gelten.

· Ein Änderungsantrag (auf Französisch) der Regierung, der ebenfalls angenommen wurde, würde die Zahlung einer Prämie für den Eigenverbrauch von Strom aus Anlagen, die die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen können, ermöglichen. Diese Bestimmung war im Gesetzentwurf bereits für die Marktprämie vorgesehen. Der Bericht der Arbeitsgruppe für den Eigenverbrauch, der am 12. Februar auf der Website des französischen Umwelt- und Energieministeriums (auf Französisch) veröffentlicht wurde, soll dazu dienen, eine breite Diskussion über die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Eigenverbrauch einzuleiten, der durch spezifische Ausschreibungen für Eigenverbrauchsanlagen auf Büro-, Gewerbe- und Landwirtschaftsflächen begleitet werden sollte.

· Die Prämie für Lastmanagementanbieter, die im Erlass vom 11. Januar 2015 (auf Französisch) festgelegt wurde, soll durch ein Ausschreibungsverfahren ersetzt werden, in dem die Lastverschiebungskategorien und die Höhe der erzielten Energieeinsparungen differenziert werden würden. Dieses Ausschreibungsverfahren soll es ermöglichen, die Entwicklung der Lastverschiebungskapazitäten für jede Kategorie besser zu steuern.

· Verschiedene Vorteile für den Strombezug stromintensiver Unternehmen, deren Kernaktivität im internationalen Wettbewerb steht, wurden verabschiedet. Der entsprechende Änderungsantrag (auf Französisch) sieht unter anderem deutlich reduzierte Netzentgelte vor.

· Der Senat hat darüber hinaus eine Reform der französischen Strompreisumlage (contribution au service public de l’électricité - CSPE) eingeleitet, wodurch diese Abgabe wieder stärker auf die erneuerbaren Energien ausgerichtet und im Rahmen der Haushaltsabstimmung des Parlaments bestätigt werden soll.

In einem Zusatzartikel in der Rubrik „Windenergie“ finden Sie zudem die den Windenergiebereich betreffenden Änderungsanträge, die der Senat verabschiedet hat.

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