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Reservekraftwerksverordnung verabschiedet

Das Bundeskabinett hat Mitte Juni die Reservekraftwerksverordnung (ResKV) verabschiedet, mit der die im letzten Jahr eingeführten Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Versorgungssicherheit im Bereich der konventionellen Stromerzeugung umgesetzt werden. Die Verordnung sieht u.a. eine jährliche Überprüfung der Systemsicherheit im Hinblick auf die verfügbaren Erzeugungskapazitäten durch die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor.

Sofern sich hieraus ein Bedarf an Reserveleistung ergibt, soll diese ausgeschrieben werden. Betreiber können die Nutzung ihrer Anlagen als Reservekraftwerke anbieten, unter der Voraussetzung, dass es sich um systemrelevante Anlagen handelt, die der Betreiber endgültig stilllegen will. Die Verordnung präzisiert zudem die gesetzlichen Pflichten der Anlagenbetreiber zur Mitteilung über geplante Kraftwerksstilllegungen. Bei der Verordnung handelt es sich Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge vermutlich vorerst um eine Übergangsregelung, bis weitere grundlegende Entscheidungen zum Strommarktdesign für die konventionelle Stromerzeugung und zu einer künftigen EEG-Reform getroffen werden.
Das Deutsch-französische Büro hat die Verordnung für seine Mitglieder ins Französische übersetzen lassen.

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