fullscreen
X

 

Mitgliederbereich

> > > > Regionalpläne für Netzanbindung (S3REnR): neuste Entwicklungen

Regionalpläne für Netzanbindung (S3REnR): neuste Entwicklungen

Die Verordnung N°2014-760 vom 2. Juli 2014 (auf Französisch), die die Verordnung 2012-533 zu den Regionalplänen für die Netzanbindung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (schémas régionaux de raccordement au réseau des énergies renouvelables - S3REnR) ändert, ist im französischen Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Verordnung ermöglicht eine flexiblere Umsetzung der S3REnR und verankert eine Reihe von Maßnahmen und Modalitäten zur Implementierung der Regionalpläne: Der Anwendungsbereich der S3REnR-Verordnung gilt nun für Anlagen ab 100 kVA und nicht mehr ab 36 kVA (Anlagen ab 100 kVA müssen sich anteilig an den regionalen Netzanschlusskosten, der so genannten quote-part, beteiligen). Zudem werden die Bestimmungen für den Transfer von Kapazitäten zwischen zwei Umspannwerken vereinfacht. Es werden weiterhin Übergangsmaßnahmen eingeführt, um die Wartezeit bis zur Realisierung von geplanten Netzanschlüssen zu überbrücken. Die Pläne können auf Antrag des Präfekten geändert werden und weiterhin präzisiert die Verordnung die Abstimmungsmodalitäten zwischen den einzelnen Akteuren bei der Ausarbeitung der Pläne sowie die Bestimmungen zur Zahlung der Netzanschlusskosten für die Stromerzeuger. Eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der S3REnR kann auf der Internetseite des französischen Übertragungsnetzbetreibers RTE aufgerufen werden.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN