
Reformen des europäischen Strom- und Gasmarktes
Am 11. April verabschiedete das Europäische Parlament im Plenum die Reform des europäischen Strommarktes, die aus einer Verordnung und einer Richtlinie besteht (Pressemitteilung, auf Englisch). Die Europäische Kommission hatte ihre Vorschläge am 14. März 2023 als Reaktion auf den Anstieg der Energiepreise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie vorgelegt (siehe DFBEW-Artikel von April 2023). Die Hauptziele bestehen darin, die Verbraucher vor Preisschwankungen zu schützen und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Die Verbraucher sollen das Recht erhalten, Verträge mit festen oder dynamischen Stromtarifen abzuschließen. Um die Stromerzeugung sowohl aus erneuerbaren Energien als auch aus Kernkraft zu fördern, sieht die Reform auch eine staatliche Unterstützung in Form von zweiseitigen Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) vor. Die Reform wird nach der formellen Verabschiedung durch den Rat in Kraft treten.
Am selben Tag verabschiedeten die Parlamentarier außerdem eine Richtlinie und eine Verordnung zur Reform des europäischen Gasmarktes (Pressemitteilung). Diese Reform, die im Dezember 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, verfolgt das Hauptziel der Dekarbonisierung des Gassektors. Beide Texte zielen darauf ab, die Erzeugung und Integration von erneuerbaren Gasen sowie Wasserstoff zu fördern. Die Verordnung und die Richtlinie werden nach der formellen Annahme durch den Rat in Kraft treten.