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Referentenentwurf für EEG-Novelle vorgelegt

Am 29. Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den beteiligten Ressorts der Bundesregierung einen Entwurf für eine für dieses Jahr vorgesehene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Diese haben die Möglichkeit, bis zum 9. März Anmerkungen abzugeben. Am 10. März soll dann ein Ressortgespräch im BMWi folgen. Parallel dazu soll die Anhörung der Bundesländer und Verbände starten.

Der Entwurf, dessen Inhalte im Wesentlichen dem im November 2015 veröffentlichten und Mitte Februar 2016 aktualisierten Eckpunktepapier entsprechen, beschreibt vor allem die Umstellung des deutschen Fördersystems für erneuerbare Energien ab 2017 auf Ausschreibungen. Die Bundesregierung beabsichtigt damit, durch mehr Wettbewerb einen kosteneffizienteren Erneuerbaren-Ausbau zu erreichen, der zu einem Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Strommix von 40 % bis 45 % bis 2025, 55 % bis 60 % bis 2035 sowie mindestens 80 % bis 2050 führen soll.

Im Solarenergiebereich wird demnach die derzeitige Pilotausschreibung für Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung über 100 kWp (siehe entsprechende Verordnung vom Januar 2015) durch eine Ausschreibung für alle Photovoltaikanlagentypen mit einer installierten Leistung über 1 MWp umgestellt, was von der Solarbranche sehr begrüßt wird. Das jährliche Ausschreibungsvolumen wird dabei 500 MW betragen und in drei Gebotsrunden pro Jahr vergeben, die ab 2018 jeweils am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober enden werden (2016 und 2017: 1. April, 1. August und 1. Dezember). Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls die Streichung der aktuell gültigen Deckelung der installierten Photovoltaikgesamtleistung von 52 GWp, ab der die Solaranlagen keine Förderung mehr nach dem EEG erhalten würden, vor.

Für die Offshore-Windenergie wird ein jährliches Zubauvolumen von insgesamt 800 MW anvisiert, wobei die Modalitäten für die Ausschreibungen in einem separaten „Windenergie-auf-See-Gesetz“ bestimmt werden sollen.

Auch im Bereich der Windenergie werden Ausschreibungen für Anlagen über 1 MWp verpflichtend, mit Ausnahme von Pilotanlagen und Prototypen (bezüglich der Sonderregelungen für die Teilnahme von Bürgerenergiegesellschaften siehe Artikel in der Rubrik „Windenergie Deutschland“). Dabei hängt das Ausschreibungsvolumen von verschiedenen Parametern ab, wozu die Erzeugung aus bestehenden und neu installierten Erneuerbare-Energien-Anlagen und die insgesamt zu erzielende Strommenge aus erneuerbaren Energien zählen, sodass anfangs mit einem jährlichen Bruttoausschreibungsvolumen für Onshore-Windenergie von 2.900 MW gerechnet wird. Diese Variabilität der Zubauziele wird von zahlreichen Branchenvertretern scharf kritisiert. Die Ausschreibung für die Onshore-Windenergie beginnt im Jahr 2017 mit drei Gebotsrunden, wobei die erste am 1.  Mai 2017 enden wird. Im Jahr 2018 werden vier Gebotsrunden und ab 2019 jährlich drei Runden stattfinden.

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