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Maßnahmen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus in Frankreich

Die französische Umweltministerin Ségolène Royal kündigte am 17. Februar mehrere Vorkehrungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Frankreich an, darunter die Neuauflage des Verfahrens für Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (Pressemitteilung; auf Französisch). Im Zuge dessen wurde die entsprechende Verordnung Nr. 2016-170 vom 18. Februar 2016 (auf Französisch) am 21. Februar im Französischen Amtsblatt (Journal Officiel) kundgetan.

Der Verordnung entsprechend wurden das in Artikel L. 311-10 (auf Französisch) des Energiegesetzbuches vorgesehene Ausschreibungsverfahren für Stromerzeugungsanlagen sowie die dazugehörigen Artikel R.311-12 bis R. 311-30 (auf Französisch) überarbeitet. Der Text legt insbesondere die Zusammenlegung der beiden zuvor angewandten Verfahren (ordentliches und beschleunigtes Verfahren) sowie die Verkürzung der Dauer zwischen Ausschreibungsbeginn und Veröffentlichung der Gewinner fest. Ségolène Royal zufolge soll mit der Anwendung der Verordnung die Dauer des Ausschreibungsverfahrens um sechs bis acht Monate reduziert werden.

Darüber hinaus kündigte sie an, dass sich die Verordnung zum Netzanschluss für Erneuerbare-Energien-Anlagen derzeit in der Anhörungsphase befände. Auch diese soll das Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte in Frankreich beschleunigen. Diese Verordnung setzt Artikel 105 (auf Französisch) des französischen Energiewendegesetzes um, der unter anderem vorsieht, dass die Frist für die Netzanbindung einer Erneuerbare-Energien-Anlage mit einer Leistung über 3 kVA 18 Monate nicht überschreiten soll.

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