fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Kommissionsvorschlag: Maßnahmenpaket zur Strompreissenkung

Kommissionsvorschlag: Maßnahmenpaket zur Strompreissenkung

Die Europäische Kommission hat am 14. September einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise veröffentlicht. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen zielt darauf ab, die Nachfrage nach Strom zu senken. Dazu soll der Bruttostromverbrauch zu ausgewählten Spitzenlastzeiten (mindestens 10 % der Stunden jedes Monats) um mindestens 5 % und der Gesamtbruttostromverbrauch um 10 % gesenkt werden. Ferner schlägt die Kommission die Einführung einer befristeten Erlösobergrenze in Höhe von 18 ct/kWh für inframarginale Stromerzeuger, also solche, die Strom aus Technologien mit niedrigen Grenzkosten wie erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle erzeugen, vor. Unternehmen, die Überschussgewinne aus ihren Tätigkeiten im Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielt haben und nicht von der Erlösobergrenze betroffen sind, sollen einen Solidaritätsbeitrag entrichten. Die Kommission sieht vor, dass die auf der Basis von Obergrenze und Solidaritätsbeitrag erzielten Erlöse von den jeweiligen Regierungen abgeschöpft beziehungsweise erhoben und an die Endkunden umverteilt werden. Der Kommissionsvorschlag muss vom Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden, um in Kraft treten zu können.

 

Lesen Sie diesen und weitere Artikel in unserer Newsletter-Ausgabe Oktober 2022.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN