
Klimasteuer vom französischen Parlament verabschiedet
Die Einführung einer französischen Klimasteuer (contribution climat énergie, CCE, ehemals als „CO2-Steuer“ bezeichnet) wurde im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2014 (Artikel 20 des loi de finances, auf Französisch) von der französischen Nationalversammlung verabschiedet. Eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Senat ist noch vor Ende des Jahres vorgesehen. Mit der Maßnahme sollen die Verbrauchssteuern auf umweltschädliche Energieprodukte (taxes intérieures sur la consommation des produits énergétiques polluants) in Abhängigkeit von deren CO2-Gehalt schrittweise erhöht werden. Die Steuer stellt laut Regierung keine zusätzliche Steuerbelastung dar, da zeitgleich Steuervergünstigungen für Unternehmen sowie ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für energetische Gebäudesanierungen eingeführt werden. Die für die Steuer festgelegte Betrag für 2014 beläuft sich auf 7 €/Tonne CO2. Im kommenden Jahr werden jedoch vorerst nur Schweröl, Erdgas und Kohle mit der Klimasteuer belegt. Heizöl für Haushalte und Kraftstoffe werden nicht betroffen sein. 2015 beläuft sich der festgesetzte Satz auf 14,5 €/Tonne CO2. Dies würde laut dem Bericht (auf Französisch) der Finanzkommission des Parlaments 2015 für einen 1-Personen-Haushalt mit Gasheizung einen Anstieg der Heizkosten um 28 €/Jahr zur Folge haben und von 1,4 €/Jahr bei einer Beheizung mit Heizöl. Für 2016 wurde für die Besteuerung ein Betrag von 22 €/Tonne CO2 festgelegt. Für das kommende Jahr wird mit Einnahmen von 340 Mio. € gerechnet, 2015 mit Einnahmen von 2,5 Mrd. € und im Jahr 2016 mit einem Betrag von 4 Mrd. €. Davon sollen 3 Mrd. € Unternehmen in Form von Steuervergünstigungen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zugutekommen, während 1 Mrd. € dazu dienen soll, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für energetische Gebäudesanierungen zu finanzieren.