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Klimakabinett beschließt Eckpunkte für ein neues Klimaschutzprogramm

Am 20. September, Tag des globalen Streiks für das Klima, zu dem die Bewegung Fridays for Future aufgerufen hatte, hat die Bundesregierung durch das sogenannte Klimakabinett Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 veröffentlicht, welches noch in diesem Jahr in ein neues Klimaschutzgesetz münden soll. Das 22-Seiten starke Papier erklärt, wie durch Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren die deutschen Klimaziele bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen.

Kernpunkt des Pakets ist die Einführung eines jährlich steigenden CO2-Preises für die Sektoren Verkehr und Wärme ab 2021. Diese Sektoren werden bisher noch nicht durch den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst.

Von 2021 bis 2025 wird der Preis durch die Bundesregierung festgelegt. Ab dem Jahr 2026, erfolgt die Preisfindung über Auktionen innerhalb eines Preiskorridors. Der Einstiegspreis wird 10 €/tCO2 betragen und bis zum Jahr 2025 auf 35 €/tCO2 steigen. Im Jahr 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt sowie ein Preiskorridor zwischen 35 €/tCO2 bis maximal 60 €/tCO2 definiert. An diesem Markt werden die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe teilnehmen müssen.

Dieses neue Handelssystem wird ergänzt durch neue Förderregime und Entlastungen für Bürger und Industrie sowie ordnungspolitische Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren. Weiterhin beschlossen wurde der Fortbestand des Klimakabinetts zur Überprüfung der Sektorenziele. Jedes Ressort müsse individuelle Ziele einhalten und bei sich abzeichnender Verfehlung, ein Konzept vorlegen, wie die Jahresziele innerhalb der folgenden 3 Monate erreicht werden können.

Das Klimakabinett hat für die jeweiligen Sektoren unter anderem folgende Maßnahmen bis 2030 beschlossen:

Im Sektor Gebäude:

  • Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen von 20 % der Kosten
  • „Austauschprämie“ für Ölheizungen in Höhe von 40 % der Kosten
  • Aufstockung der energetischen Stadtsanierung


Im Sektor Energiewirtschaft:

  • Rückgang der Kohleverstromung auf Basis der Empfehlungen der „Kohlekommission“
  • Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien auf 65 %
  • Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der KWK
  • Umbau und Ausbau von Wärmenetzen


Im Sektor Verkehr:

  • Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität auf insgesamt eine Million Ladepunkte bis 2030
  • Förderung des Umstiegs auf elektromobile PKWs; bis 2030 Zulassung von 7-10 Millionen Elektrofahrzeuge
  • Entwicklung strombasierter Kraftstoffe, u.a. durch die Erarbeitung einer nationalen Wasserstoffstrategie bis Ende des Jahres 2019


Im Sektor Industrie:

  • Bündelung verschiedener Förder- und Investitionsprogramme sowie ein nationales Dekarbonisierungsprogramm für Projektförderungen im Bereich der emissionsintensiven Industrien
  • Verabschiedung eines Programms zur Umsetzung der Maßnahmen noch in diesem Jahr


Mit den erwarteten Einnahmen der geplanten Einführung eines CO2-Preises sollen unter anderem Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden. Zudem sollen die Verbraucher entlastet werden, indem unter anderem die Pendlerpauschale erhöht wird, der Strompreis durch eine Absenkung der Ökstromumlage billiger wird sowie die Wohngeldzuschüsse erhöht werden. Die restlichen Mittel sollen in Förder- und Anreizprogramme investiert werden, um den CO2-Ausstoß in Deutschland zu senken.

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