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Kabinett beschließt Entwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung

Das Bundeskabinett hat, nicht zuletzt als Ergebnis der in den vergangenen Wochen mit der Europäischen Kommission geführten Gespräche und Verhandlungen, am 7. Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG beschlossen, der Bestandteil der Reform des EEG-Gesetzes ist. Die BesAR regelt die Begünstigungen energieintensiver Unternehmen bei der Zahlung der EEG-Umlage und wurde nun so ausgestaltet, dass sie im Einklang mit EU-Recht steht, jedoch zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie in Deutschland sowie die Investitionssicherheit aufrecht erhalten soll. Antragsberechtigt sind künftig Unternehmen aus den Branchen, die in den Anfang April verabschiedeten Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden, deren Stromkostenanteil an ihrer Bruttowertschöpfung mindestens 16 % für Unternehmen der Liste 1 (ab dem Antragsjahr 2015: mindestens 17 %) bzw. mindestens 20 % für jene der Liste 2 beträgt (im EEG 2012 lag die Schwelle bei 14 %).

Die privilegierten Unternehmen zahlen grundsätzlich 15 % der EEG-Umlage. Um die Unternehmen nicht zu stark zu belasten, wird ihre Zahlungssumme jedoch insgesamt auf 4 % (bei einer Stromkostenintensität von unter 20 %) bzw. 0,5 % (bei einer Stromkostenintensität von über 20 %) der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt. Für die erste GWh muss die EEG-Umlage voll gezahlt werden und im Weiteren sind mindestens 0,1 Ct./kWh zu zahlen. Um den künftig stärker als bisher belasteten Unternehmen eine Übergangsphase zu gewähren, erfolgt eine schrittweise Einführung der Neuregelung: Bis zum Jahr 2019 darf sich die EEG-Umlage, die ein Unternehmen zahlen muss, von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln. Weitere Übergangsregelungen sind vorgesehen, wie beispielsweise eine verlängerte Frist für die Antragstellung im laufenden Jahr (30. September anstelle von 30. Juni) oder die Begrenzung der EEG-Umlage auf 20 % ab 2015 für den über die erste GWh hinausgehenden Stromverbrauch jener Unternehmen, die künftig nicht mehr antragsberechtigt sind, jedoch eine Stromkostenintensität von mindestens 14 % vorweisen können. Das gesamte EEG-Reform-Paket dürfte nach dem derzeitigen Zeitplan am 26./27. Juni vom Bundestag und am 11. Juli vom Bundesrat beschlossen werden.

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