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Grünes Licht für die Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Frankreich

Die französische Ministerin für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal hat am 22. Januar 2015 mit der Unterzeichnung des Erlasses (auf Französisch), der die Regeln des Kapazitätsmechanismus (auf Französisch) definiert, den Weg zur Einrichtung eines Kapazitätsmechanismus im französischen Stromsystem bereitet. Dieser Erlass stützt sich weitgehend auf den Regelentwurf für einen Kapazitätsmechanismus vom französischen Übertragungsnetzbetreiber RTE - Réseau de transport d'électricité), der im April 2014 veröffentlicht wurde.

RTE hatte die Regeln in einem Begleitbericht dargelegt, der Gegenstand von zwei deutschen Übersetzungen, die das DFBEE seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, war. Dieses neue Instrument zur Steuerung der Stromversorgungssicherheit verpflichtet einerseits die Erzeuger, die Verfügbarkeit ihrer Anlagen im Voraus durch Zertifizierung sicherzustellen, und zwingt andererseits die Versorger nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, alle ihre Kunden während der Verbrauchsspitzen zu beliefern, indem sie sich die Kapazitätsgarantien bei den Erzeugern und Laststeuerungsanbietern besorgen. Das erste Lieferjahr wird am 1. Januar 2017 beginnen und am 31. Dezember 2017 enden. Nach Angaben des Ministeriums sollte dieses Instrument sowohl dauerhaft zur Stromversorgungssicherheit als auch zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen. Zurzeit liegt in Frankreich das von den staatlichen Behörden festgelegte Kriterium für Versorgungssicherheit bei einem Ausfall von drei Stunden pro Jahr. Die Entwicklung dieses Kriteriums - Schlüsselparameter des neuen Instruments – wird jedoch Gegenstand weiterer Überlegungen, insbesondere im Rahmen der Ausarbeitung des Mehrjahresenergieprogramms (programmation pluriannuelle de l’énergie – PPE), sein.

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