
Gesetzentwurf zur Energiewende von der Nationalversammlung in erster Lesung angenommen
Die französische Nationalversammlung hat den Gesetzentwurf zur Energiewende (projet de loi relatif à la transition énergétique pour la croissance verte - PLTECV) am 14. Oktober in erster Lesung angenommen (auf Französisch). Der Entwurf soll nun Anfang 2015 im Senat diskutiert werden. Da die Regierung ein beschleunigtes Verfahren für die Debatte rund um den Entwurf festgelegt hat, ist je Kammer nur eine Lesung vorgesehen. Die Abgeordneten haben sich unter anderem auf das Ziel von 32 % erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch 2030 geeinigt. Ein mehrjähriges Investitionsprogramm soll Zielwerte für den Strom-, Kraftstoff- und Wärmebereich vorgeben. Der verabschiedete Entwurf sieht darüber hinaus eine verstärkte Kontrolle von Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Außerdem sollen mit der Einführung eines neuen Fördermechanismus für erneuerbare Energien die Beihilfe-Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt werden: Durch einen Vergütungszuschuss („complément de rémunération“) soll die Direktvermarktung des Erneuerbaren-Stroms an der Börse gefördert werden.
Die Ausweitung der Erprobung des derzeit in sieben Regionen angewandten konzentrierten Genehmigungsverfahrens für Onshore-Windenergie, Biogas und Wasserkraft auf alle Regionen Frankreichs wurde ebenfalls beschlossen. Des Weiteren haben die Abgeordneten einen Antrag verabschiedet, der die energetische Sanierung von jährlich 500.000 Wohnungen ab 2017 vorsieht, von denen mindestens die Hälfte von einkommensschwachen Haushalten bewohnt wird. Die Debatte (auf Französisch) während der öffentlichen Sitzung bezog sich vor allem auf den ersten Teil des Entwurfes, der die Herausforderungen der Energiewende in Frankreich thematisiert. Durch die begrenzte restliche Redezeit der Abgeordneten wurde der fünfte Gesetzesabschnitt, der sich mit den erneuerbaren Energien beschäftigt, recht schnell verabschiedet. Zu Beginn des nächsten Jahres werden sich zwei Senatsausschüsse – der Ausschuss Nachhaltige Entwicklung sowie der Wirtschaftsausschuss – mit dem Gesetzentwurf befassen.