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Gesetzentwurf für neue Maßnahmen zum Ausbau von erneuerbaren Energien

Am 4. März veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Gesetzesentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien sowie zu weiteren Maßnahmen im Stromsektor. Das Dokument enthält sowohl Vorschläge zur Anpassung des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für eine schnelle Umsetzung, als auch eine substantiellere Änderung dieses Gesetzes im Rahmen des neuen EEG 2023, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Auch an anderen Gesetzen, wie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), sollen Änderungen vorgenommen werden. Außerdem wird ein neues Gesetz über die Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Bundeszuschüsse und Umlagen (EnUG) vorgeschlagen.

Die wesentlichen modifizierten Aspekte betreffen die gesetzliche Verankerung der Bedeutung erneuerbarer Energien als von überragendem öffentlichen Interesse und Ihre Rolle für die öffentliche Sicherheit, sowie die Erhöhung der Ausschreibungsvolumina für Wind- und Solarenergie. Außerdem soll die kommunale Beteiligung an EE-Projekten gestärkt werden. Des Weiteren wird die Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung und das Instrument der Contracts for Difference (CfD) als Ergänzung oder Ersatz für die derzeitigen Marktprämien in Aussicht gestellt.

Die Verbände, die bis zum 17. März Zeit hatten, ihre Stellungnahme zum Gesetzesentwurf einzureichen, begrüßen die Maßnahmen zur Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien. Ihre Positionen gehen jedoch in einigen Punkten auseinander, wie zum Beispiel bei der Einführung von CfDs.

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