
Gesetz zur weiteren Umsetzung der RED III in Deutschland
Bundestag und Bundesrat haben am 10. respektive 11. Juli ein weiteres Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorgaben im Bereich der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) beschlossen. Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien vereinfachen und beschleunigen. Im Bereich Windenergie an Land werden Beschleunigungsgebiete eingeführt. Die Genehmigung von Energiespeicheranlagen am selben Standort soll ebenfalls erleichtert werden. Der aktuelle Beschluss stellt eine Anschlussregelung für Genehmigungserleichterungen dar, die im Rahmen der EU-Notfallverordnung bis Ende Juni 2025 galten.
Darüber hinaus werden die immissionsschutz- und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien verkürzt. Die Höchstfristen für die Verfahren liegen nach dem Wasserhaushaltsgesetz nun, je nach Vorhaben, zwischen einem Monat (Abwasserwärmepumpe) und zwei Jahren (beispielsweise bei Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme mit einer Kapazität von mehr als 150 kW). Die Entscheidung über die Genehmigung für die Errichtung oder Modernisierung von Windenergieanlagen in Beschleunigungsgebieten soll maximal 6 Monate betragen. Anträge sollen nunmehr über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. Ab dem 21. November 2025 sind Genehmigungsverfahren elektronisch durchzuführen.