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Gesetz zur Modernisierung des Netzentgeltes tritt in Kraft

Am 22. Juli 2017 ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) in Kraft getreten. Mit diesem neuen Gesetz sollen Übertragungsnetzentgelte bundesweit in vier Schritten vom 1. Januar 2019 bis zum 1. Januar 2023 ausgeglichen werden. Allerdings werden die vermiedenen Netzentgelte progressiv zum Ende gebracht werden. Zunächst wird die aktuelle Lage für bereits bestehende Anlagen vereinheitlicht und ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 fixiert. Ab 2018 sollte die Regelung der vermiedenen Netzentgelte für neue Anlagen abgeschafft werden. Für die Wind- und Solarenergien sollten die vermiedenen Netzentgelte ab 2020 komplett entfallen. Bei den besteuerbaren Anlagen fallen die vermiedenen Netzentgelte für Anlagen weg, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen. Laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sollte dies zu einer deutlichen Reduzierung der Netzkosten bzw. der Strompreise in Norddeutschland führen. Derzeit stellen die Übertragungsnetzkosten ungefähr 25 % der Gesamtkosten der Stromnetze dar.

Weiterhin sieht das NEMoG vor, dass Übertragungsnetzbetreiber die Anlagen zur Netzstablität nicht mehr selbst betreiben: über Ausschreibungen werden Drittstrukuren mit der Errichtung und dem Betrieb beauftragt.

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