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Französisches Energie- und Klimagesetz verabschiedet

Der Entwurf des Energie- und Klimagesetzes (loi énergie-climat) wurde am 25. September im französischen Parlament verabschiedet. Hauptziel des Gesetzes ist, die Ziele des frz. Energiewendegesetzes von 2015 (LTECV) zu aktualisieren, die Umsetzung der Energiepolitik der Regierung zu beschleunigen sowie die neue mehrjährige Programmplanung für Energie (PPE) mit dem Gesetz in Einklang zu bringen. Bei ursprünglich sechs Artikeln umfasst das Energie- und Klimagesetz nun 60 Artikel und wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt (Journal Officiel) veröffentlicht werden.

Der Gesetzestext legt insbesondere die allgemeinen Ziele für den Energiebereich fest:

  • Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 wird bestätigt. Der bisher festgelegte Reduktionspfad, der eine Emissionsreduktion um den Faktor 4 im Jahr 2050 gegenüber 1990 vorsah, wird durch das Gesetz abgeändert und bestimmt fortan eine Emissionsreduktion "mindestens um den Faktor 6";
  • Die Dringlichkeit des Handelns gegen den Klimawandel (urgence climatique) wird festgeschrieben.
  • Die Ausbauziele für erneuerbare Energien wurden korrigiert, mit dem Ziel, den Verbrauch fossiler Energie bis 2030 um 40 % zu senken, verglichen mit 30 % im Energiewendegesetz von 2015.
  • Das EE-Ausbauziel wurde von bisher 32 % auf nun "mindestens 33%" angehoben.
  • Ein Zwischenziel für die Reduktion des Endenergieverbrauchs wurde in den Gesetzestext aufgenommen. Dieses Ziel besagt, dass im Jahr 2023 eine Verringerung um 7 % ggü. 2012 erreicht wird.
  • Vor dem 1. Juli 2023 und danach alle fünf Jahre werden in einem Gesetz die Prioritäten für nationale energiepolitische Maßnahmen zur Bewältigung der Klimakrise festgelegt. Die zukünftigen Versionen der PPE und der nationalen Dekarbonisierungsstrategie (SNBC) müssen mit diesen Gesetzen vereinbar sein.


Darüber hinaus wird der Zeitplan für die Reduzierung der konventionnellen Kraftwerke angepasst. Das Ziel, den Anteil der Kernenergie an der französischen Stromerzeugung auf 50% zu reduzieren, wurde von 2025 auf 2035 verschoben. Die letzten Kohlekraftwerke sollen weiterhin im Jahr 2022 geschlossen werden. Zudem ist ein Plan zur Unterstützung der Mitarbeiter geplant. Auch wurde festgelegt, dass der Anteil an dekarbonisiertem Wasserstoff bis 2030 zwischen 20 % und 40 % betragen muss.

Weitere Regelungen umfassen die gesetzliche Verankerung des im November 2018 eingerichteten Hohen Klimarats, die Umsetzung der Rechtsakte des Clean Energy Package der EU sowie die Etablierung eines Systems zur Reduzierung schlecht isolierter Wohnungen.

Mehr Informationen liefert das Dossier zum Gesetz (Link, auf Französisch).

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