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Französische Nationalversammlung verabschiedet Gesetz zu Energie- und Klimafragen

Die französische Nationalversammlung hat am 28. Juni in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zu  Energie- und Klimafragen (projet de loi relatif à l’énergie et au climat, Link auf Französisch) verabschiedet. Ursprünglich sollte das Gesetz lediglich der Anpassung einiger Zielsetzungen des französischen Energiewendegesetzes von 2015 (Loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte, LTECV) dienen, namentlich hinsichtlich der Reduzierung des Anteils der Kernenergie am Strommix auf 50 % bis 2035 (statt wie bisher vorgesehen schon bis 2025).

Im Rahmen der Verhandlungen auf Ausschussebene war der Entwurf dann auf eine Reihe anderer Themen ausgeweitet worden, unter anderem die energetische Sanierung von Gebäuden. Von diesen Vorschlägen wurde jedoch nur ein Teil auch im Planum validiert. Die nun von der Nationalversammlung verabschiedete Fassung sieht unter anderem die folgenden Maßnahmen vor:

  • Die rechtliche Verankerung einer „ökologischen und klimatischen Notlage“ Frankreichs.
  • Die Festlegung per Dekret einer Emissionsobergrenze, die ab dem 1. Januar 2022 für Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis fossiler Brennstoffen gelten soll, mit dem Ziel, die Anlagen unwirtschaftlich zu machen und damit ihre Schließung herbeizuführen.
  • Die Umsetzung eines dreistufigen Anreizsystems zur Unterstützung der energetischen Sanierung von besonders energieintensiven Wohnungen. In einer ersten Phase (2022 bis 2023) soll demnach ein Energieaudit vor dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie obligatorisch werden. Ab 2023 sollen Wohnungen mit besonders hohem Energieverbrauch (die entsprechenden Grenzwerte sind noch zu definieren) „sittenwidrig“ eingestuft werden. Eine weitere Vermietung wäre dann erst nach Sanierung möglich. In einer zweiten Phase (2023 bis 2028) soll für Wohnungen der Energieverbrauchsklassen F und G eine allgemeine Sanierungspflicht gelten. Wird dies nicht umgesetzt, drohen in der dritten Phase (ab 2028) Sanktionen, deren konkrete Ausgestaltung noch von der Nationalversammlung festzulegen ist.
  • Beim Bau neuer Lagerhallen, Gebäuden für Supermärkte sowie von Parkraumbeschattungen wird die Ausstattung mit PV-Anlagen im Umfang von mindestens 30 % der Dachfläche oder eine Begrünung verpflichtend.
  • Der Regierung wird die Möglichkeit eingeräumt, per Dekret die Obergrenze für den regulierten Zugang zur historischen Kernenergie (ARENH-Mechanismus) auf 150 TWh statt bisher 100 TWh pro Jahr anzuheben.

Darüber hinaus sieht das Gesetz zusätzliche Instrumente für die Umweltberichterstattung, die Betrugsbekämpfung und das Management der Klimapolitik vor.

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