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Finanzielle Beteiligung an Erneuerbare-Energie-Projekten im Rahmen von 2,5 Mio. €

Am 30. September 2016 ist im Französischen Amtsblatt (Journal Officiel) die Verordnung Nr. 2016-1272 vom 29. September 2016 (auf Französisch) zur Investitionsbeteiligung an Erneuerbare-Energie-Projekten veröffentlicht worden. Die Verordnung hebt die Obergrenze für die Einführung einer finanziellen Beteiligung bei Projekten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von 1 Mio. € auf 2,5 Mio. € an. Sie legt darüber hinaus die Höhe der Angebote, den Nominalwert der Anteile, die Anteilkategorien und die Anzahl und Kategorien der Investoren fest. Dem französischen Umweltministerium zufolge soll diese Maßnahme hauptsächlich auf eine verbesserte lokale Integration der Projekte und Aneignung durch die Anwohner abzielen. .

Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium ebenfalls die Einführung eines Labels „Finanzielle Beteiligung für grünes Wachstum“ angekündigt, um dadurch die Transparenz der Projekte zu gewährleisten und Informationen über die Umweltqualität des Projekts zu liefern. Der entsprechende Verordnungsentwurf (auf Französisch) ist derzeit zur öffentlichen Stellungnahme freigegeben. Darüber hinaus hat die französische Regierung einen Bonus für Projekte eingeführt, die an Ausschreibungen teilnehmen und finanzielle Beteiligungen anbieten. Bei den neuen Photovoltaikausschreibungen (auf Französisch), die Ende August und Anfang September veröffentlicht worden sind, handelt es sich beispielsweise um eine Vergütungssteigerung von 3 €/MWh.

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