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EuGH-Urteil: BNetzA nicht unabhängig genug

Der Europäische Gerichtshof gab am 2. September einer Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland statt, die sich mit der Unabhängigkeit und Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Regulierungsbehörde befasste. Laut Urteil des Gerichtshofes ist der Entscheidungsspielraum und die Unabhängigkeit der BNetzA nicht ausreichend gewährt. Deutschland habe daher die Vorgaben der EU-Richtlinien zum Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Das Urteil bestätigt die Sichtweise der Europäischen Kommission laut der die BNetzA nach eigenem Ermessen und ohne Bindung an politische Vorgaben handeln sollte. Daher müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Unabhängigkeit und die Entscheidungsbefugnisse der BNetzA im Bereich der Energieregulierung zu stärken. Bis zur Änderung der nationalen Rechtnormen wird die BNetzA jedoch das geltende deutsche Recht weiter anwenden (Pressemitteilung).

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