
EU-Ministerrat: Einigung über Strommarktreform
Am 17. Oktober erzielten die 27 Energieminister der EU im Rat eine Einigung über die Reform des europäischen Strommarkts (Pressemitteilung). Die EU-Kommission hatte ihren Reformvorschlag am 14. März 2023 veröffentlicht. Nun soll der Kompromiss im EU-Parlament diskutiert werden.
Der Vorschlag der Kommission zielte hauptsächlich darauf ab, die Verbraucher vor Preisschwankungen zu schützen und die Dekarbonisierung des Strommixes zu fördern. Neben Maßnahmen zur Förderung von Stromdirektabnahmeverträgen (Power purchase agreements, PPA) sah der Vorschlag die Einführung von Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CfD) vor, um neue klimafreundliche Stromerzeugungsanlagen zu fördern (siehe DFBEW-Artikel von April 2023).
Zwischen Frankreich und Deutschland herrschte lange Uneinigkeit darüber, welche Erzeugungstechnologien mit CfDs gefördert werden dürfen und ob sie ausschließlich für neue, oder auch für bestehende Kraftwerke zur Verfügung stehen sollen. Laut des Ratsbeschlusses sollen CfDs obligatorisch als Förderinstrument für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEA) sowie neue Kernkraftwerke eingeführt werden. Die Förderung bestehender Kraftwerke soll hingegen an Bedingungen geknüpft werden. Zudem soll die Förderung bestehender Stromerzeugungsanlagen bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Dies soll sicherstellen, dass ein gerechter Wettbewerb auf dem EU-Strombinnenmarkt gewährleistet ist. Die Einnahmen, die der Staat durch CfDs generieren würde, sollen an die Endverbraucher ausgeschüttet werden dürfen.