
Erlass zur Prämienhöhe für Anbieter von Lastverschiebungslösungen veröffentlicht
Ende Januar wurde der Erlass vom 11. Januar (auf Französisch), der die Prämienhöhe für Anbieter von Laststeuerungslösungen festlegt, im französischen Amtsblatt veröffentlicht. Aus den Beratungen rund um den Erlassentwurf Ende 2014 sind zwei größere Änderungen am ursprünglichen Text hervorgegangen. Zum einen wurde die Höhe der Prämie halbiert, sodass sich diese nun in der Hauptzeit von 7 Uhr bis 23 Uhr auf 16 €/MWh und in der Nebenzeit von 23 Uhr bis 7 Uhr auf 2 €/MWh beläuft. Und zum anderen unterliegt die Prämienhöhe einem Degressionskoeffizienten, dessen Wert anhand des Gesamtvolumens der zertifizierten und realisierten Lastverschiebungen bestimmt wird.
Liegt dieses Volumen unter 250 GWh, beträgt der Koeffizient 1. Ist dieses Volumen gleich oder größer 250 GWh, beträgt er null. Die Prämie wird von den Verbrauchern über die französische Strompreisumlage (contribution au service public de l’électricité - CSPE) finanziert werden. Der Ausschluss der größten Verbraucher aus dem Dienstleistungsgewerbe bzw. der Industrie ist bei einigen Lastverschiebungsanbietern auf Ablehnung gestoßen. Sie sehen darin eine Ungleichbehandlung und warnen vor dem Risiko einer Spekulationsblase. Die Organisation der Laizistischen Familienvereinigungen aus Paris (Associations Familiales Laïques de Paris - AFL), die den Erlassentwurf im Dezember 2014 in seiner Konsultationsphase beim Obersten Rat für Energie (Conseil supérieur de l’énergie - CSE) abgelehnt hatte, hat nun die Absenkung der Prämie begrüßt, sich allerdings weiterhin die Frage der Begründetheit dieser Handhabung gestellt.