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Entwurf der EEG-Novelle vom Bundeskabinett verabschiedet

Nachdem seit Beginn des Jahres über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verhandelt worden war, hat das Bundeskabinett am 8. April den Entwurf zur EEG-Novelle verabschiedet. Nach einem zweiten, am 31. März veröffentlichten Referentenentwurf und Verhandlungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und den Ministerpräsidenten der Länder am 1. April in Berlin, waren einige Punkte noch einmal überarbeitet worden. Grundgedanke der vorliegenden Novelle ist es, die Kosten zu bremsen, ohne dabei den Erneuerbaren-Ausbau zu stoppen und dafür zu sorgen, dass sich die Erneuerbaren künftig verstärkt am Markt orientieren. Die nun vom Kabinett verabschiedete EEG-Novelle sieht unter anderem Ausbaukorridore für die einzelnen Technologien vor: jährlich 2,4 bis 2,6 GW netto bei der Onshore-Windenergie (Kapazitäten aus dem Repowering werden nicht in diesen Zubau hineingerechnet), insgesamt 6,5 GW Offshore-Windenergie bis 2020 bzw. 15 GW bis 2030, jährlich zwischen 2,4 und 2,6 GW (brutto) bei der Solarenergie.

Bei der Vergütung sind für die verschiedenen Technologien Neuerungen im EEG vorgesehen: Im Bereich der Onshore-Windenergie wurde das Referenzertragsmodell überarbeitet, es erfolgt ab 2016 eine quartalsmäßige Degression und zudem ist eine Degression bzw. Erhöhung der Vergütung bei Überschreiten bzw. Unterschreiten des Ausbaukorridors vorgesehen. Bei der Solarenergie ist bei einem Ausbau innerhalb des vorgesehenen Korridors eine monatliche Degression der Vergütung von 0,5 % vorgesehen und eine zusätzliche, gestaffelte Degression bzw. verminderte Degression bei Überschreiten bzw. Unterschreiten des Korridors. Eine wesentliche Änderung betrifft den Eigenverbrauch: Die meisten Betreiber von Neuanlagen müssen ab dem 1. August 2014 50 % der EEG-Umlage zahlen. Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben sollen hingegen lediglich 15 % der EEG-Umlage abführen. Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des Bundesverbands Solarwirtschaft BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen sein. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen (Leistung: < 10 kW) sollen weiterhin befreit bleiben. Vor diesem Hintergrund plant der BSW-Solar eine Verfassungsklage, da dies als „unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz“ gewertet wird. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Förderung für Photovoltaik-Anlagen bei einer installierten Leistung von 52 GW ausläuft.

Ab 2017 sollen die Förderhöhe für Neuanlagen grundsätzlich über Ausschreibungen ermittelt werden. Ein erstes Pilotprojekt wird zunächst im Bereich der PV-Freiflächenanlagen durchgeführt. Ein Erfahrungsbericht zu Ausschreibungen soll dem Bundestag bis zum 30. Juni 2016 vorgelegt werden. Darüber hinaus wird die verpflichtende Direktvermarktung für Erneuerbaren-Strom in drei Schritten eingeführt: Für Anlagen mit Leistung ab 500 kW gilt die Verpflichtung ab dem 1. August 2014, für Anlagen ab 250 kW ab dem 1. Januar 2016 und für Anlagen ab 100 kW ab dem 1. Januar 2017. Die bislang gewährte Managementprämie entfällt und ist in die Förderung eingepreist. In der EEG-Novelle ist zudem erstmalig auch ein Anlagenregister für Erneuerbaren-Anlagen vorgesehen, das die Bundesnetzagentur (BNetzA) einrichten und führen wird. In einer entsprechenden Verordnung ist vorgesehen, dass alle Erneuerbaren-Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen werden, der Registrierungspflicht unterliegen. Die EEG-Novelle sieht schließlich auch die von der Windenergiebranche mit Sorge betrachtete Einführung einer Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch vor, mit der länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauten ermöglicht werden.

Die Novelle gilt für Anlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb gehen. Alle Anlagen, die entsprechend der im Eckpunkte-Papier von Januar 2014 vorgesehenen Stichtagregelung vor dem 23. Januar genehmigt und bis zum 31. Dezember 2014 in Betrieb gehen, fallen unter das bisherige EEG. Nun stehen noch die Verabschiedungen des Gesetzes durch den Bundestag, voraussichtlich Ende Juni, und durch den Bundesrat, voraussichtlich Mitte Juli, aus, bevor das neue EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten dürfte. Das DFBEE hat für seine französischen Mitglieder eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkte der EEG-Novelle erstellt.

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