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Entwicklung des energie- und klimapolitischen Rechtsrahmens

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 24. April, laut dem ein Teil der Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes 2019 nachgebessert werden muss (siehe  Mai-Ausgabe unseres Newsletters), verabschiedete der Bundestag am 24. Juni das neue Klimagesetz mit ehrgeizigeren Zielen. Das Gesetz definiert Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Zuvor wurde eine Klimaneutralität bis 2050 angestrebt. Dem Gesetz zufolge sollen die CO2-Emissionen, im Vergleich zum Jahr 1990, bis 2030 um 65 % (anstatt wie bisher geplant um 55 %) und bis 2040 um 88 % reduziert werden.

Betrachtet man die Reduktionsziele nach Sektoren (Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft), so  kommt vor allem dem Energiesektor eine tragende Rolle zu: Hier sollen die jährlichen Emissionen von 280 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2020 auf 108 Mio. Tonnen im Jahr 2030 reduziert werden.

Darüber hinaus wurden Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, darunter eine Maßnahme zur Mehrfachnutzung von Speichersystemen. Gespeicherter Strom kann nun auch zum Verkauf an den Strommärkten eingesetzt werden, ohne Doppelbelastung mit Abgaben, Umlagen und Steuern (Pressemitteilung des BVES).

Die Ausbauziele für erneuerbare Energien wurden nicht erhöht, was Kritik von Verbänden wie dem BDEW hervorrief. Dieser erachtet laut einer Pressemitteilung eine Erhöhung der Ziele auf 100 GW installierte Leistung im Bereich Wind und 150 GW installierte Leistung  bei der Photovoltaik für notwendig.

Am 23. Juni hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 beschlossen, der ein Klimaschutz-Sofortprogramm enthält (Pressemitteilung). Mit insgesamt 8 Mrd. € soll dieses dabei helfen, die erhöhten Klimaziele zu erreichen. Konkret werden in den nächsten zwei Jahren 5,5 Mrd. € für Gebäude und Energieeffizienz bereitgestellt; 860 Mio. € werden an die Industrie vergeben, darunter 650,2 Mio. € für Klimaschutzverträge, die höhere Betriebskosten im Zuge treibhausgasarmer und -freier Verfahren abfedern sollen. Ein Budget von 1,07 Mrd. € wird für den Verkehrssektor bereitgestellt, sowie 580 Mio. € für Energie, Landwirtschaft und andere.

Da die Bundestagswahl nur noch wenige Monate entfernt ist (26. September 2021), sind die verschiedenen Parteien nun dabei,  ihre Wahlprogramme vorzustellen. Die Links zu den verschiedenen Programmen sind auf der folgenden Webseite abrufbar: bundestagswahl-2021.

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