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Entlastungsmaßnahmen und Änderung des Steuerrechts

Die Bundesregierung hat am 7. September bekannt gegeben, dass sie ein drittes Entlastungspaket über 65 Mrd. € beschlossen hat. Das Paket umfasst eine Strompreisbremse, die durch eine teilweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromproduzenten finanziert werden soll. Zudem soll die für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben werden. Neben anderen Maßnahmen sieht das Paket weitere Unterstützungen für energieintensive Unternehmen, erneute Einmalzahlungen für Rentner und Studierende und eine Reform des Wohngeldes vor. Es muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. 

Zusätzlich kündigten Bundeskanzler Scholz sowie Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner in einer Pressekonferenz am 29. September einen Abwehrschirm zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen inklusive einer Gaspreisbremse an. Hierzu sollen 200 Mrd. € zur Verfügung gestellt werden. Die geplante Gasumlage (siehe DFBEW-Newsletter von September 2022) werde hingegen nicht eingeführt. Der Abwehrschirm soll aus dem im Rahmen der Corona-Pandemie geschaffenen Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds gespeist und durch eine Kreditaufnahme finanziert werden. Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse werde noch von einer neu geschaffenen Gaspreiskommission vorgeschlagen werden. 

Des Weiteren hat das Bundeskabinett am 14. September eine Steuerreform beschlossen, mit der steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von PV-Anlagen abgebaut werden sollen. Unter anderem soll eine Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen mit einer Leistung von zwischen 15 und 30 kW auf Wohn- und Gewerbeimmobilien eingeführt werden. Eine Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen von 19 % auf 7 % und eine Verlängerung des Spitzenausgleichs bei der Strom- und Energiesteuer sind ebenso vorgesehen (Pressemitteilung).

 

Lesen Sie diesen und weitere Artikel in unserer Newsletter-Ausgabe Oktober 2022.

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