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Energiewendegesetz in Frankreich: Der Zeitplan steht fest

Im Rahmen der letzten Sitzung des Nationalen Energiewenderates (Conseil national de la transition énergétique) am 29. April hat die französische Umweltministerin Ségolène Royal den Zeitrahmen für die Umsetzung des Energiewendegesetzes vorgestellt. Der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat (Conseil économique, social et environnemental) sowie das Oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, sollen noch vor der Sommerpause eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben. Der Text wird am 18. Juni im Ministerrat diskutiert und soll im Juli den beiden parlamentarischen Ausschüssen für nachhaltige Entwicklung sowie für Wirtschaftsangelegenheiten vorgelegt werden. Der Entwurf würde dann vom französischen Parlament im September geprüft werden. Dies bestätigte auch der Staatssekretär für die Beziehungen zum Parlament, Jean-Marie Le Guen, mit dem Verweis auf eine außerordentliche Parlamentssitzung im September. Bei ihrer Anhörung (auf Französisch) vor der Kommission für nachhaltige Entwicklung am 20. Mai führte Ségolène Royal drei weitere Themengebiete an, die in den Gesetzentwurf mit aufgenommen wurden: „Ökologische Wertschöpfung“, „Kreislaufwirtschaft“ und „nachhaltige Verkehrsmittel“. Darüber hinaus rief sie bei dieser Gelegenheit die Leitziele der Energiewende in Frankreich in Erinnerung: den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärken, den Anteil der Atomenergie an der Gesamtstromerzeugung bis 2025 von 75 % auf 50 % absenken, den Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern bis 2030 um 30 % sowie den Gesamtenergieverbrauch bis 2050 um 50 % senken. Ende Juni sei, so hieß es, die Organisation einer Bankenkonferenz geplant, die die Finanzierungsmodalitäten des Gesetzes aufzeigen soll. Um industrielles Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu fördern, hat die Ministerin außerdem eine Vereinbarung zwischen dem Staat und den Regionen angekündigt (auf Französisch).

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