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Energie- und klimapolitische Aspekte des neuen Haushaltsgesetzes

Die französische Nationalversammlung hat am 17. Dezember das Haushaltsgesetz für das Jahr 2021 (loi des finances 2021) verabschiedet. Die Rechtmäßigkeit des Gesetzes wurde, mit wenigen Ausnahmen, am 28. Dezember vom Verfassungsgericht bestätigt (Pressemitteilung, auf Französisch). Das Budget des französischen Umweltministeriums (Ministère pour la transition écologique, MTE) solle demnach im nächsten Jahr um 1,3 Mrd. € anwachsen, gleichzeitig sollten jedoch 1000 Stellen gestrichen werden. Im Rahmen des französischen Konjunkturprogramms, das im September letzten Jahres als Reaktion auf die Corona-Pandemie verabschiedet wurde, stünden dem Ministerium Mittel in Höhe von 18,4 Mrd. € zur Verfügung, die vorrangig in energetische Gebäudesanierungen, klimafreundliche Mobilität, Wasserstoff und die Dekarbonisierung der Industrie investiert werden sollten.

Unabhängig vom Konjunkturpaket seien zudem zusätzliche Mittel für den EE-Ausbau, die Prävention von Naturrisiken und den Schutz der Biodiversität vorgesehen. Überdies seien bei den diesjährigen Haushaltsberatungen erstmals alle geplanten Ausgaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt evaluiert worden. Die Gültigkeit zweier umstrittener Teile des Gesetzes wurde durch das Gerichtsurteil bestätigt: Demnach seien die Neuverhandlung von Einspeiseverträgen für PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 250 kWp, die vor dem Moratorium von 2011 unterzeichnet wurden (siehe auch Dezember-Ausgabe unseres Newsletters), sowie eine höhere Besteuerung von PKW mit besonders hohen Co2-Emissionen (malus écologique) mit der französischen Verfassung konform.

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