
Einführung eines Kapazitätsmarkts in Frankreich
Frankreich hat am 14. Dezember 2012 eine „Verordnung über den Beitrag der Stromversorger zur Versorgungssicherheit und zur Einführung eines Kapazitätsmarkts in Frankreich“ veröffentlicht. Die Einführung eines Kapazitätsmarktes war bereits im Dezember 2010 gesetzlich angelegt worden (NOME-Gesetz). Die nun beschlossene Verordnung sieht vor, dass die Stromversorger verpflichtet werden, sich für die Versorgung ihrer Vertragskunden mit ausreichend Kapazitäten auszustatten. Der Übertragungsnetzbetreiber stellt die Zertifikate für die Kapazitäten der Stromerzeuger sowie für Anbieter von Energiedienstleistungen im Bereich Lastverschiebung aus. Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, können die Stromversorger diese Zertifikate erwerben oder aktiv in die Lastverlagerungen innerhalb ihres Kundenkreises eingreifen.