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Einführung eines Anlagenregisters als erstes Ergebnis der EEG-Novelle

Das im EEG 2014 vorgesehene Anlagenregister ist zum 1. August 2014 mit Inkrafttreten der entsprechenden Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) eingeführt worden. Damit werden künftig alle Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfasst. In dem Register werden alle Inbetriebnahmen, Erweiterungen und Stilllegungen von Erneuerbaren-Anlagen sowie anlagenbezogene Daten geführt. Darunter fallen Angaben zum Standort, den eingesetzten Energieträgern und technische Parameter. Während Betreiber von Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommen werden, verpflichtet sind, ihre Anlagen bei der BNetzA zu registrieren, werden die Daten bestehender Anlagen von der BNetzA aus bereits existierenden Datensätzen ergänzt.

Betreiber bestehender Anlagen unterliegen der Registrierungspflicht nur dann, wenn diese erweitert oder stillgelegt werden. Für PV-Anlagen steht neben dem zentralen Meldeverfahren ein gesondertes PV-Meldeportal bereit. Ziel der Erfassung ist nicht zuletzt, den Ausbaupfad der erneuerbaren Energien besser überprüfen zu können. Die Daten aus dem Register werden künftig in anonymisierter Form im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Langfristig soll das Register zu einer zentralen Datenbank ausgebaut werden, in der u.a. auch die Daten von konventionellen Erzeugungsanlagen und Stromspeichern erfasst werden sollen. Eine Verordnung zur Einrichtung dieser erweiterten Datenbank dürfte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) noch vorlegen.

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