
EEG-Novelle nimmt Form an
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Anfang März den Referentenentwurf der EEG-Novelle vorgelegt. Dieser folgt im Wesentlichen dem Eckpunkte-Papier, das im Januar veröffentlicht worden war. Die Fachverbände haben bis zum 12. März Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zu diesem Entwurf einzureichen. Das Ministerium wies darauf hin, dass bei einigen Punkten, so beispielsweise bei der weiteren Förderung der Biomasse oder beim Beitrag energieintensiver Unternehmen zur Förderung der Erneuerbaren, eine Einigung noch aussteht. Geplant ist weiterhin, den Gesetzentwurf zur Verabschiedung im Bundeskabinett am 9. April vorzulegen, so dass das neue Gesetz am 1. August 2014 in Kraft treten kann. Nachdem sich die Fachverbände der Erneuerbaren-Branche bereits in den vergangenen Wochen kritisch zu Teilen der Pläne des BMWi geäußert hatten – so wurden u.a. die geplante Degression beim verlängerten Stauchungsmodell im Offshore-Bereich, der geplante Ausbaukorridor für die Onshore-Windenergie bzw. die Aufhebung der Befreiung der PV-Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage kritisiert –, stoßen die Pläne auch anderweitig auf Ablehnung. So kritisierte beispielsweise der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die geplanten Regelungen zum Eigenverbrauch und die Stichtagregelung vom 22. Januar für die verminderte Förderung der Onshore-Windenergie. Auch der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) sieht angesichts der geplanten verpflichtenden Direktvermarktung für Erneuerbaren-Anlagen ab 2017 und der geplanten Ausschreibungsverfahren einen Nachteil für die Energiegenossenschaften, von denen es heute bereits 750 gibt, und die sich gegenüber größeren Marktakteuren im Wettbewerb in Zukunft nur schwer behaupten werden können, so der Verband.