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EEG-Novelle endgültig verabschiedet

Um den Rechtsrahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien weiterzuentwickeln und die Fördermechanismen für die erneuerbaren Energien anzupassen, haben Bundestag und Bundesrat am 8. Juli 2016 eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Wie auch eine Präsentation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verdeutlicht, konkretisiert die Reform in erster Linie die Umstellung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien von festgelegten Fördersätzen auf wettbewerblich bestimmte Vergütungen durch Ausschreibungsverfahren ab 2017. Die Gesetzesreform sieht nicht nur Ausschreibungen pro Technologie (Onshore-Windenergie, Offshore-Windenergie, Photovoltaik und Biomasse) vor, sondern auch technologieneutrale Ausschreibungen für mehrere Technologien gleichzeitig.

Das DFBEW hat zu den Eckpunkten dieser Reform ein Memo auf Französisch veröffentlicht, das die Prinzipien und die Ziele für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien aufschlüsselt.

Im aktuellen Gesetz ist darüber hinaus eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, die es ermöglichen soll, einen Teil der geplanten Ausschreibungen in Höhe von 5 % der jährlich zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen, die sich in anderen EU-Mitgliedstaaten befinden, zu öffnen. Das BMWi hat zur Öffnung des EEG für Strom aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Photovoltaik- Pilotausschreibungen ein Konzeptpapier veröffentlicht, das das DFBEW ins Französische übersetzt hat.

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