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EEG-Befreiung energieintensiver Unternehmen: Einigung mit Brüssel

Die Bundesregierung und die Europäische Kommission haben sich Presseberichten zufolge kurz vor der Verabschiedung der EEG-Novelle am 8. April in der Frage der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR), im Rahmen derer energieintensiven Unternehmen Rabatte bei der Zahlung der EEG-Umlage gewährt werden und die von der Europäischen Kommission in der bestehenden Form kritisiert worden war, geeinigt. Nachdem ursprünglich vorgesehen war, vor der Verabschiedung der EEG-Novelle durch das Bundeskabinett zu einer Einigung zu gelangen, hatten sich die Verhandlungen zuletzt verzögert, so dass die Einigung nicht in die EEG-Novelle einfließen konnte. Die Verzögerungen bei der Einigung lagen nicht zuletzt auch an dem Umstand, dass die Verabschiedung der neuen EU-Beihilferichtlinien erst am 9. April erfolgte. Einige Detailpunkte der Einigung zwischen Berlin und Brüssel werden nun noch verhandelt. Die entsprechenden neuen Regelungen zur Befreiung bestimmter energieintensiver Unternehmen sollen, so hieß es, im Mai gesetzlich beschlossen werden.

Die getroffene Vereinbarung sieht Presseberichten zufolge vor, dass alle von der EU-Kommission ausgewählten rund 65 Industriebranchen 15 % der EEG-Umlage zahlen müssen. Zudem könnte auf eine Rückzahlung bisher gewährter Rabatte verzichtet werden bzw. lediglich eine Rückzahlung von bis zu 20 % für das laufende Jahr anstehen. Weiterhin wurde eine Kappung bei 4 % der Bruttowertschöpfung eines Unternehmens vereinbart, über die hinaus eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage erfolgt. Bei besonders energieintensiven Branchen ist sogar eine Härtefallgrenze von bis zu 0,5 % vorgesehen. Insgesamt könnten damit künftig rund 1.600 Betriebe der BesAR unterliegen und weitestgehend von der EEG-Umlage befreit werden. Für die Betriebe unter den aktuell 2.100 Begünstigten, die nunmehr aus der Regelung hinausfielen, könnte, so ließ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel verlauten, eine geminderte EEG-Umlage von 20 % vereinbart werden. Während die Industrieverbände sich angesichts der Einigung erfreut zeigten, kritisierten Verbraucherverbände und die Opposition im Bundestag die Einigung als unausgewogen, da keine gerechtere Verteilung der Kosten der EEG-Umlage erfolgt sei.

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