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EEG 2012 verabschiedet

Der deutsche Bundestag hat am 30. Juni das neue EEG 2012, das am ersten Januar nächsten Jahres in Kraft treten soll, beschlossen. Dem hat nun auch der Bundesrat zusgestimmt indem er darauf verzichtete, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen.
Mit der EEG-Novelle 2012 bleibt die Anfangsvergütung für die Windenergie an Land unverändert und beträgt 8,93 ct/kWh. Für Neuanlagen wird der SDL-Bonus in Höhe von 0,48 ct/kWh für die Dauer der Anfangsvergütung fortgeführt und sogar um ein Jahr verlängert. Der SDL-Bonus wird somit nun für Anlagen gezahlt, die bis Ende des Jahres 2014 ans Netz gehen.

Der Repoweringbonus in Höhe von 0,5 ct/kWh für EEG-Anlagen wird ebenfalls fortgeführt. Den Bonus können die Anlagen in Anspruch nehmen, die vor dem 1. Januar 2002 ans Netz gegangen sind. Die jährlich anfallende Tarifdegression liegt nun bei 1,5 % (im Regierungsentwurf waren 2 % vorgesehen). Offshore-Anlagen können, wenn sie vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen worden sind, in den ersten acht Jahren ab derInbetriebnahme eine erhöhte Anfangsvergütung von 19,0 ct/kWh bekommen („Stauchungsmodell“; normale Anfangsvergütung: 15 ct/kWh). Die Koordinierungsstelle hat für Mitglieder eine Tabelle mit den neuen Wind-Tarifen erstellt.

Die PV-Branche konnte eine Deckelung des jährlichen Zubauvolumens vermeiden. Die halbjährliche Degression der Tarife erfolgt nach EEG 2012 zum 1. Januar und zum 1. Juli des Jahres. Sie wird nach dem Prinzip des „atmenden Korridors“, je nach Zubauraten berechnet (siehe PPT-Präsentation der Koordinierungsstelle). Die bestehenden vier Anlagen-Kategorien bleiben weiterhin gültig: installierte Leistung von 0-30 kW (28,74 ct/kWh), von 30-100 kW (27,33 ct/kWh), von 100-1.000 kW (25,86 ct/kWh) und ab einer installierten Leistung von über 1 MW (21,56 ct/kWh).

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