
Die Laststeuerungsprämie vor dem Staatsrat
Die französische Verbrauchervereinigung UFC Que Choisir hat Mitte März den französischen Staatsrat (Conseil d’État - oberstes französisches Verwaltungsgericht) angerufen, um die Aufhebung des Erlasses vom 11. Januar 2015 (auf Französisch), der die Höhe der Prämie für die Anbieter von gebündelten Laststeuerungslösungen festlegt, einzufordern. Gemäß UFC Que Choisir sei diese Prämie, die durch die Stromverbraucher über die französische Strompreisumlage (contribution au service public de l’électricité – CSPE) zu zahlen ist, eine ungerechte, ineffiziente und kontraproduktive finanzielle Belastung der Verbraucher, denn ihr Betrag sei zu hoch angesetzt und sie würde künstlich allein die Lastverschiebungsanbieter zulasten der Stromversorger, die tageszeitabhängige Tarife anbieten, bevorzugen.