
Der Entwurf des Energiewende-Gesetzes in Frankreich nimmt Gestalt an
Das französische Umweltministerium hat den Mitgliedern der mit dem Gesetzentwurf beauftragten Kommission des Nationalrats der Energiewende (Conseil national de la transition écologique, CNTE) neue Arbeitspapiere vorgelegt, die die im Dezember 2013 veröffentlichten ersten Leitlinien des Entwurfs (auf Französisch) ergänzen und weiterführen. Die dargelegten Ausführungen wurden jedoch nicht, so heißt darin, zwischen den beteiligten Ministerien diskutiert. Der Text geht insbesondere auf die geplante Neuausrichtung der Fördermechanismen für erneuerbare Energien ein: EE-Strom soll künftig auf dem Strommarkt zu Marktpreisen gehandelt werden und zusätzlich durch einen so genannten „Vergütungszusatz“ gefördert werden. Das System der Einspeisevergütungen soll parallel dazu fortgeführt werden. Die Regierung wird entscheiden, welche Energien Einspeisevergütungen und welche dem neuen Fördersystem unterliegen sollen. Die Lastenhefte für Ausschreibungen werden entsprechend angepasst, um beide Mechanismen einzubinden. Außerdem soll das neue Gesetz die Gründung einer neuen Stelle vorsehen, die neben EDF die Verantwortung für die Abnahme von Erneuerbaren-Strom übernehmen soll. Für eine effizientere Verwaltung der Strompreisumlage CSPE (contribution au service public de l’électricité), die in Frankreich unter anderem die mit der Förderung der erneuerbaren Energien verbundenen Kosten ausgleicht, soll ein spezieller Verwaltungsausschuss geschaffen werden. Im Bereich der Atomenergie sieht der vorläufige Entwurf vor, die „aktuellen Regelungen“ zur Abschaltung und zum Rückbau von Atomkraftwerken gänzlich abzuändern. Presseberichten zufolge wird der Gesetzentwurf in den nächsten Wochen dem Obersten Verwaltungsgericht (Conseil d’Etat) sowie dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat (CESE) vorgelegt und dem Ministerrat im Juni vorgestellt.