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Bundestag verabschiedet Strommarktgesetz

Mit der Verabschiedung durch den Bundestag am 23. Juni 2016 und seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2016 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes, auch Strommarktgesetz genannt, in Kraft getreten. Das neue Gesetz sowie die Kapazitätsreserveverordnung (KapResV) sehen neben einer Flexibilisierung des Stromsystems und der Stärkung der Anreize für die Marktakteure zur Erfüllung ihrer Stromlieferpflichten, die freie Preisbildung am Markt sowie die Absicherung der Versorgungssicherheit durch eine Kapazitätsreserve vor. Auch soll der Beitrag des europäischen Binnenmarktes zur Versorgungssicherheit stärker berücksichtigt werden. In Deutschland werden immer mehr Braunkohlekraftwerke schrittweise außer Betrieb genommen, wobei es sich um eine vorläufige Stilllegung handelt, die es ermöglicht, im Bedarfsfall auf sie zurückzugreifen. Für diese so genannte Sicherheitsbereitschaft sowie die anschließende endgültige Stilllegung werden die Betreiber dieser Kraftwerke vergütet. Diese Kapazitätsreserven zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sollen dabei nur greifen, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse das Stromangebot nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken. Sie werden technologieneutral ausgeschrieben werden.

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