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Bundestag: Senkung der Netzentgelte und der Stromsteuer sowie EnWG-Novelle

Der Bundestag hat am 13. November eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen (Mitteilung). Die Änderungen umfassen unter anderem folgende Punkte:

  • Energiespeicher: Große Batteriespeicher mit einer Kapazität von mindestens 1 MWh sowie untertägige Wärme- und Wasserstoffspeicher sollen laut dem Gesetz im Außenbereich bauplanungsrechtlich privilegiert genehmigt werden. Energiespeicheranlagen gelten zudem künftig als von überragendem öffentlichen Interesse. Darüber hinaus werden sogenannte Multi-Use-Speicher, also Speicher, die Strom aus dem Netz beziehen und teilweise wieder einspeisen, von Netzentgelten beim Strombezug befreit. Damit wird die bisherige Doppelbelastung für diese Speicherarten beendet, was Anwendungen wie bidirektionales Laden wirtschaftlich attraktiver machen könnte.

  • Energy Sharing: Laut der Novelle kann erneuerbar erzeugter Strom aus gemeinschaftlich betriebenen Anlagen künftig innerhalb lokaler Gruppen gemeinsam genutzt werden. Die Weitergabe soll dabei ohne die vollständigen Lieferantenpflichten klassischer Energieversorger möglich sein. Ab Juni 2026 sollen Verteilnetzbetreiber zudem die gemeinsame Nutzung innerhalb eines Bilanzierungsgebiets ermöglichen.

  • Kundenanlagen-Übergangslösung: Kundenanlagen sind lokal begrenzte Stromverteilstrukturen, bei denen der Betreiber der Anlage den Strom über eigene Leitungen direkt an Nutzer innerhalb eines Gebäudes, eines Wohnquartiers oder eines Gewerbekomplexes weiterleitet. Im Gegensatz zum Energy Sharing geht es dabei nicht um die gemeinsame, bilanzielle Nutzung von Strom aus einer Erzeugungsanlage über das öffentliche Netz, sondern um die Weiterleitung innerhalb einer eigenen Infrastruktur. Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs gelten solche Strukturen grundsätzlich als Verteilnetz, verbunden mit Pflichten, von denen sie in Deutschland bislang ausgenommen waren. Laut der beschlossenen Übergangsregelung sollen diese Pflichten für bestehende Kundenanlagen erst ab Ende 2028 gelten.

Ebenfalls am 13. November wurden vom Bundestag Änderungen im Bereich der Stromsteuer (Mitteilung) und der Netzentgelte (Mitteilung) beschlossen:

  • Stromsteuer: Die Reduzierung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die mehr als 12,5 MWh pro Jahr verbrauchen, auf das europäische Mindestmaß von 0,05 ct/kWh wäre zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen und soll laut dem Gesetz verlängert werden. Anders als im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigt, wird die Stromsteuer für Haushalte nicht gesenkt. Zudem soll beim bidirektionalen Laden die Stromsteuer auf wiedereingespeisten Strom aus Fahrzeugbatterien entfallen.

  • Netzentgelte: Die Übertragungsnetzentgelte sollen laut dem Gesetz im Jahr 2026 mit Mitteln von insgesamt 6,5 Mrd. € aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bezuschusst werden. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sollen die Unterstützung anteilig auf Grundlage ihrer Kostenprognosen erhalten (siehe auch den DFBEW-Artikel von September 2025).

Die Reduzierung der Netzentgelte wurde am 21. November vom Bundesrat gebilligt (Beschluss). Die Beratung zur Senkung der Stromsteuer ist für den 19. Dezember vorgesehen.

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