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Bundeskabinett verabschiedet Maßnahmen des Osterpakets

Am 6. April hat das Bundeskabinett das sogenannte Osterpaket verabschiedet und dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Das Paket soll die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Mit mehr als 500 Seiten handelt es sich um die größte Gesetzergänzung seit Jahrzehnten. Die Maßnahmen könnten bereits Anfang dieses Sommers in Kraft treten. Hauptsächlich werden fünf Gesetze angepasst: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Zu den zentralen Maßnahmen zählen:

  • Das Ausbauziel für erneuerbare Energien (EE) für 2030 wurde auf 80 % des Bruttostromverbrauchs angehoben (2021 lag der Anteil bei 42 %). Konkret sollen in acht Jahren 600 TWh Strom aus EE bereitgestellt werden.
  • Im EEG wird das Prinzip verankert, dass EE im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
  • Eine Beschleunigung des EE-Ausbaus insbesondere durch eine konsequente Erhöhung der Ausschreibungsvolumen. Ziel ist es, bis 2030 eine installierte Kapazität von 115 GW für Onshore-Windenergie und 215 GW für Photovoltaik zu erreichen. Die Windenergie auf See soll bis 2030 auf 30 GW, bis 2035 auf 40 GW und bis 2045 auf 70 GW ausgebaut werden. Im Rahmen des WindSeeG sollen neue Ausschreibungen veröffentlicht und die Entwicklung von Offshore-Windparks und Netzanschlüssen beschleunigt werden.
  • Der Eigenverbrauch und die Unterstützung der Industrie sollen mit der Abschaffung der EEG-Umlage vereinfacht werden.
  • Energielieferanten sollen von der Bundesnetzagentur stärker überwacht werden, um Gasverbraucher besser zu schützen.

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